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SPD-Beiratsfraktion: Deshalb wählen wir keine Kandidaten von Bündnis Deutschland

Der Kulturausschuss und der Quartiersausschuss des Waller Beirates haben bisher keine Sprecher*in bzw. stellv. Sprecher*in. In beiden Ausschüssen fiel die vorgeschlagene Kandidatin der Partei “Bündnis Deutschland” (BD) durch und verfehlte die nötige Mehrheit der Stimmen.

Kein Vertrauen auf eine angemessene Arbeit als Sprecherin

Für die SPD-Fraktion im Waller Beirat gibt es zwei wesentliche Elemente, warum wir die vorgeschlagene Kandidatin nicht unterstützen. Schaut man auf die Arbeit der vorgeschlagenen Person und ihrer Partei im Beirat, so fehlt uns das Vertrauen in eine angemessene Wahrnehmung der Rolle als Sprecherin bzw. stellv. Sprecherin eines Ausschusses. Die Aufgabe einer Sprecherin ist es, den jeweiligen Ausschuss parteiübergreifend zu vertreten. Uns fehlt die Phantasie, wie eine dafür nötige vertrauensvolle Zusammenarbeit zustande kommen soll, mit einer Kandidatin, die im Wahlkampf mit einer Mistgabel posierte, auf welcher die anderen Parteien symbolisch aufgespießt waren. Betrachtet man die Anträge der Partei im Beirat, muss man feststellen, dass diese nicht von konstruktiver Arbeit für die Bürger*innen im Stadtteil geprägt sind, sondern von grundsätzlicher Kritik und Misstrauen an staatlichen Institutionen.

Klare Kante gegen Rechts

Als SPD blicken wir auf eine lange Tradition im Kampf gegen rechte Kräfte zurück. Wir bewerten das disruptive Verhalten von BD und AfD als gefährlich für Staat und Gesellschaft. Auch wenn BD versucht gemäßigter aufzutreten, wie es auch das Vorgehen der AfD bis vor einige Zeit war, als offene Rechtsextremisten, finden wir doch in ihren Programmen antidemokratische Forderungen. Kandidat*innen, deren Partei solche Positionen vertritt, finden bei uns keine Unterstützung, sondern erklärte politische Gegner*innen.

Wir wissen, dass es eine Wählerschaft gibt, die BD in den Waller Beirat gewählt hat und als Demokrat*innen respektieren wir selbstverständlich diese Entscheidung. Wir behindern BD nicht in den legitimen Rechten als Vertreter*innen ihrer Wählerschaft, aber geben ihnen darüber hinaus keinen Raum für ihre Politik.

Ähnliche Probleme in der Vergangenheit

Vergleichbare Auseinandersetzungen sind längst von anderen Ebenen bekannt: Der Bundestag wählte bis heute keinen Stellvertretenden Bundestagspräsidenten aus der AfD-Fraktion und die Bremische Bürgerschaft stimmt bisher ebenfalls gegen Vorschläge von AfD und BD. Und auch auf Ebene der Bremer Beiräte ist in der Vergangenheit ist ein ähnliches Problem bereits aufgetreten: Bei der Besetzung der Sachkundigen Bürger*innen – also der Selbstergänzung des Beirates in seinen Ausschüssen durch weitere Mitglieder – gab es in der letzten Legislatur vergleichbare Fälle. Die AfD hatte nach Stimmgewicht das Vorschlagsrecht, die Beiräte haben mehrfach die Wahl von AfD-Vertreter*innen verweigert. Der Gesetzgeber erkannte darin eine tatsächliche Benachteiligung der Partei und entschied sich deshalb zu einer Reform des Beirätegesetzes und einer Abwägung mit zwei Vorüberlegungen. Erstens, gewählte Parteien dürfen nicht an der Beteiligung gehindert werden und zweitens, bei einer Wahl für ein öffentliches Amt muss auch eine Nichtwahl möglich sein. Deshalb wurde das Beirätegesetz geändert, so dass die Sachkundige Bürger*innen (die die Beteiligung der jeweiligen Partei an der Ausschussarbeit sicherstellen) nicht mehr gewählt werden, sondern von den Parteien im Beirat benannt werden. Anders bei den Sprecher*innen der Beiräte und Ausschüsse, für diese ist weiterhin eine Wahl vorgesehen – und damit auch rechtlich die Möglichkeit einer Nichtwahl. Hätte der Gesetzgeber eine zwingende Besetzung entlang des Proporzes gewollt, hätte er das Beirätegesetz auch an dieser Stelle angepasst – so blieb es bei der bisherigen Regel, dass die Parteien anteilig am Wahlergebnis ein Vorschlagsrecht haben, aber es keine rechtliche Verpflichtung zur Wahl gibt. Zur Sicherheit überprüft die Senatskanzlei und möglicherweise später das Verwaltungsgericht aktuell diese Praxis.

Als SPD-Fraktion sind wir weiterhin der Auffassung, dass die Nichtwahl von der BD-Kandidatin im Kultur- und im Quartiersentwicklungsausschuss juristisch korrekt und politisch richtig ist. 

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