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Parkkonzept mit Augenmaß

Heute hat das Oberverwaltungsgericht sein Urteil zum aufgesetzten Parken gesprochen. Danach hat die Stadt weitaus mehr Ermessensspielraum als die Verkehrssenatorin (und auch in erster Instanz das Verwaltungsgericht) meinen. (siehe hierzu die Meldung auf butenunbinnen) Auch für Walle hat diese Urteil große Bedeutung.

Im Großen und Ganzen liegt Innensenator Uli Mäurer mit seinem Konzept schon ganz richtig: Er will das aufgesetzte Parken deutlich verringern, damit Gehwege uneingeschränkt benutzbar bleiben. Aber da, wo die Gehwege entsprechend breit sind, kann es durchaus zugelassen werden.

Letzte Woche waren die Parkkonzepte von Uli Mäurer und Maike Schäfer Hauptthema einer Sitzung des Beirats Findorff, die wegen des großen öffentlichen Interesses im Schlachthof stattfand. Unser Mitgliedund Beiratskandidat Thorsten Neumann war dabei und hat seine Eindrücke hier zusammengefasst:

„Hauptpunkt der Beiratssitzung war die Parksituation (aufgesetztes Parken) und die Vorstellung der beiden Konzepte der Senatorin M. Schäfer sowie des Senators U. Mäurer. Aufgrund des starken öffentlichen Interesses wurde die Kesselhalle des Schlachthofes als Sitzungsort ausgewählt. Ca. 300 Leute saßen im Publikum. Darüber hinaus waren ca. 100 Personen online zugeschaltet.

Zunächst stellten beide Senator*innen ihre Ideen zur Parkraumneuordnung vor. Nach jeder Präsentation konnten Nachfragen aus dem Publikum zum jeweiligen Konzept gestellt werden. Danach wurde mit beiden diskutiert.
Zusammenfassend lassen sich beide Konzepte wie folgt beschreiben:

Konzept M. Schäfer:
◦ konsequentes Unterbinden des aufgesetzten Parkens, auch in Straßen in denen es bislang durch Verkehrsschilder erlaubt ist.
◦ Parken max. an einer Seite des Straßenrands, sofern die Fahrbahn dafür Platz bietet.
◦ Für Anwohner Ausweichmöglichkeit auf die Bürgerweide zum Sonderpreis der Brepark für ca. 30 Euro pro Monat.

Kritik am Konzept der Verkehrsbehörde:
◦ geht an der Lebensrealität eines Großteils der Haushalte vorbei.
◦ 50% Wegfall der bisherigen (teils nicht erlaubten) Parkmöglichkeiten.

Konzept U. Mäurer:
◦ Hinterfragen und vereinheitlichen der bisherigen Beschilderung. In manchen Straßen ist aufgesetztes Parken erlaubt, in anderen (trotz gleichen Querschnitts) nicht.
◦ Mindestbreite der Fahrbahn 3 m, Mindestbreite der Gehwege 1,50 m + Ausweichflächen für Begegnungen mit Kinderwägen, Rollatoren, etc.
◦ Einbindung der jeweiligen Anwohner des betreffenden Straßenabschnitts.

Hauptkritikpunkte am Konzept des Innensenators:
◦ aufgesetztes Parken sei grundsätzlich nicht gestattet und somit nicht StVO konform.
◦ Zuständigkeit liegt bei Frau Schäfer, Herr Mäurer möge sich raus halten.

Uli Mäurer wurde seinerzeit darum gebeten ein eigenes Konzept / eigene Ideen zur Parkraumneuordnung zu entwickeln. Diese wurden dem Beirat am 27.05.2022 bereits vorgelegt. (Hintergrund war die nicht hinreichende Berücksichtigung von Kritikpunkten durch Frau Schäfer.)
Ferner sieht die StVO eine Beschilderung (z.B. Schild 315) durch die kommunale Ebene vor. Somit ist aufgesetztes Parken bei entsprechender Beschilderung durchaus StVO konform.

Nach der Diskussion wurde im Beirat beantragt, die Konzepte zur Abstimmung zu stellen.
Dies sorgte für starke Gegenreaktionen bei Grünen und Linken, die hauptsächlich die noch nicht zugegangene schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts gegen eine Abstimmung ins Feld führten. Zur Abstimmung kam es dann aber doch. Ergebnis: der Beirat Findorff befürwortet das Konzept Senator Mäurers.

Bereits am 05.07.22 hat der Beirat Findorff die umfassende Berücksichtigung der Ideen des Innenressorts bei der Neuordnung des Parkraums sowie die schrittweise Umsetzung gefordert.“

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